Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, Verträge, Service-Dienstleistungen und Lieferungen, denen nicht explizit eine anderslautende schriftliche Vereinbarung zugrunde liegt. Bestimmungen des Vertragspartners können nur Anwendung finden, wenn sie nicht im Gegensatz zu den Verkaufs-, Liefer-, oder Exportbestimmungen der A.N. Solutions GmbH stehen oder von der A.N. Solutions GmbH schriftlich akzeptiert wurden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsoder Lieferbedingungen des jeweiligen Auftraggebers werden nicht mangels ausdrücklichen Widerspruchs der A.N. Solutions GmbH und insbesondere nicht stillschweigend Vertragsbestandteil des jeweiligen Auftragsverhältnisses. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt nur durch eine schriftliche, von der A.N. Solutions GmbH ausgestellte Bestellbestätigung zustande. Skizzen, Zeichnungen und andere dem Angebot beigefügte Dokumentation ist gegenüber der A.N. Solutions GmbH nur bindend, wenn dies entsprechend kenntlich gemacht wurde und als Vertragsgegenstand eineindeutig schriftlich vereinbart wurden. Die A.N. Solutions GmbH ist befugt, Design, Material und Spezifikationen zu ändern. Dies gilt auch nach Versand der Auftragsbestätigung, insofern diese Modifikationen nicht im Widerspruch zur Bestellbestätigung oder den vom Kunden gelieferten Spezifikationen steht.

2. Leistungsumfang und Auftragsgegenstand

  • Die im Angebot, insbesondere in der Aufgabenbeschreibung, enthaltenen Angaben beschreiben das Auftragsziel. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart ist, hält sich die A.N. Solutions GmbH vier (4) Wochen an ein Angebot gebunden.
  • Bei Auftragserteilung wird der Umfang der geschuldeten Leistung durch das Angebot bestimmt. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag durch rechtsverbindliche Unterschrift auf dem Angebotsformular, welches gleichzeitig Bestellformular ist.
  • Im Falle hiervon abweichender Form der Auftragserteilung hängt die Wirksamkeit des betreffenden Auftrages von der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der A.N. Solutions GmbH ab. Gleiches gilt im Falle inhaltlicher Abweichung des erteilten Auftrages vom vorherigen Angebot der A.N. Solutions GmbH. Übernimmt die A.N. Solutions GmbH mit Einverständnis des Auftraggebers Beistellungen bzw. sonstige Arbeitsergebnisse des Auftraggebers oder Dritter, so ist der Auftraggeber für die vorgesehene Funktionsweise, die Einhaltung der Spezifikationen bzw. die Richtigkeit der Ergebnisse der Beistellung verantwortlich, es sei denn, dass die Überprüfung der Beistellungen Gegenstand der vertraglichen Beauftragung ist.
  • Der Auftraggeber erhält das Arbeitsergebnis in Berichtsform („PDF Dokumentenformat“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.

3. Leistungs- und Lieferzeiten

  • Die Auftragsbearbeitung beginnt frühestens mit Erteilung des Auftrages gemäß Ziffer 2, ansonsten zum in der Auftragsbestätigung genannten Termin. Die im Angebot bzw. Auftrag genannten Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Die A.N. Solutions GmbH ist nur dann an Liefer- und Leistungsfristen gebunden, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist und die vorvertraglichen Angaben des Auftraggebers, welche der Festlegung dieser Fristen zugrunde gelegt wurden, zutreffend sind. Im Falle von höherer Gewalt, Allokation oder anderen unvorhersehbaren oder ungewöhnlichen Umständen, die ohne Verschulden der A.N. Solutions GmbH eintreten wie Zahlungsverzug des Auftraggebers, Streik, Aussperrungen, etc., kann der Lieferzeitraum entsprechend verschoben werden, sogar, wenn diese bei einem Zulieferer der A.N. Solutions GmbH eintreten.
  • Wird die A.N. Solutions GmbH trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten mit der von der A.N. Solutions GmbH bestellten Ware nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass die A.N. Solutions GmbH die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten hat, kann die A.N. Solutions als Verkäuferin vom dem Vertrag zurücktreten. Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Käufer anzuzeigen. Tritt die A.N. Solutions GmbH nicht vom Vertrag zurück, wird sie für die Dauer der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Selbstbelieferung von ihrer Leistungspflicht freigestellt.
  • Änderungsvereinbarungen hinsichtlich des Leistungsumfanges während der Auftragsbearbeitung führen zu einer entsprechenden Anpassung der betreffenden Fristen. Diese neue Frist muss zwischen den Vertragspartnern abgestimmt werden.

4. Serviceleistungs- und Vergütungskonditionen, Preise

  • Soweit möglich, wird aufgrund der vorvertraglichen Angaben des Auftraggebers der konkrete Leistungsumfang spezifiziert und ein Festpreis vereinbart.
  • Für den Fall, dass sich während der Auftragsdurchführung vorvertragliche Angaben des Auftraggebers als unzutreffend erweisen oder der Umfang der vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Leistung sich durch zusätzliche Leitungsanforderungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers verändern, wird der Festpreis in Abstimmung mit dem Auftraggeber dem geänderten Leistungsumfang angepasst.
  • Sofern vertraglich eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart wird, wird bis zur festgelegten Vergütungsobergrenze nach Aufwand abgerechnet. Insofern verpflichtet sich die A.N. Solutions GmbH für den Fall der Erkenntnis, dass ohne Erreichung des angestrebten Auftragszieles die vereinbarte Kostenobergrenze überschritten wird, den Auftraggeber zeitnah zu informieren und Vorschläge hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu unterbreiten.
  • Soweit zwischen Vertragsschluss und vertraglich vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen, ist die A.N. Solutions GmbH berechtigt, dem Käufer den bis zum Zeitpunkt des Versands, die ihr gegenüber erfolgten Preiserhöhungen weiter zu berechnen.
  • Bei einem Kaufpreis in fremder Währung trägt der Kunde das Risiko einer Verschlechterung des Umtauschverhältnisses der Währung gegenüber dem Euro für den Zeitraum ab Vertragsschluss bis Eingang des Betrages bei dem Verkäufer.

5. System-Einrichtung, Installation und Dienstleistungen

  • System-Einrichtung und Installationsaufwand, Inbetriebnahme und Wartung erfordern einen zusätzlichen Auftrag. Der Auftraggeber ist verantwortlich für zusätzliche Arbeiten inklusive notwendigem Material und ergänzenden Faktoren.
  • Der Auftraggeber muss das Personal der A.N. Solutions GmbH über alle relevanten Sachverhalte und Sicherheitsvorkehrungen in Kenntnis setzen. Sollte bei den zuvor genannten Tätigkeiten eine vom Auftraggeber zu verantwortende Verzögerung eintreten, ist die A.N. Solutions GmbH berechtigt, den Aufwand für Wartezeiten und alle anderweitigen, nachgewiesenen Zusatzaufwendungen in Rechnung zu stellen.

6. Zahlungsbestimmungen

  • Alle Rechnungen müssen in Euro oder der in der Rechnung angegebenen Währung ohne Abzüge innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung auf unser Konto beglichen werden. Die A.N. Solutions GmbH ist berechtigt, andere Bedingungen wie Barzahlung, Lastschriftverfahren, Vorkasse oder ähnliches zu verlangen. Teillieferungen seitens der A.N. Solutions GmbH sind zulässig. Diese werden gegebenenfalls separat zu den bei der Gesamtbestellung vereinbarten Bedingungen in Rechnung gestellt.
  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und zur Wahrnehmung seines Zurückbehaltungsrechtes nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestrittenen oder von der A.N. Solutions GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese Regelung findet nur Anwendung bis zu der Höhe des Betrages, den die Waren durch den Fehler im Wert gemindert wurden. Wenn sich der Käufer im Zahlungsverzug befindet, ist die A.N. Solutions GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und angemessene Zinsen und Schadensersatzansprüche in Rechnung zu stellen. Alle verbleibenden Zahlungen sind sofort fällig. Im Falle der Nichtzahlung oder der verspäteten Zahlung verliert der Käufer alle Garantie-Ansprüche auf die gelieferten Waren.

7. Mindermengenzuschläge und Expresslieferungen

  • Bei Bestellungen mit einem Netto-Gesamtwarenwert unter 250 Euro beträgt der erhobene Mindermengenzuschlag Euro 75,00.
  • Bei Bestellungen mit einem Netto-Gesamtwarenwert unter 500 Euro beträgt der erhobene Mindermengenzuschlag Euro 50,00.
  • Bei beschleunigten Lieferungen außerhalb der angebotenen Standardlieferzeiten wir ein einmaliger Expresszuschlag von Euro 25,00 erhoben.

8. Rechte am Vertragsgegenstand

  • Der Auftraggeber erhält ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an dem spezifischen Arbeitsergebnis des Auftrages in Ansehung von Schutzrechten, Urheberrechten und sonstiger gedanklicher Wertschöpfung („Know-how“). Wird bei der Leistungserbringung Rückgriff genommen auf bereits vorhandene Rechte der A.N. Solutions GmbH, so erhält der Auftraggeber auch hieran ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht, sofern dies zum Gebrauch des Vertragsgegenstandes erforderlich ist.
  • Soweit der Auftraggeber zur Verwertung des Vertragsgegenstandes Rückgriff auf bereits vorhandene Rechte der A.N. Solutions GmbH nehmen muss, räumt die A.N. Solutions GmbH dem Auftraggeber an diesen Rechten ein gesondert zu vereinbarendes, nicht-ausschließliches, entgeltliches Nutzungsrecht ein. Beabsichtigt die A.N. Solutions GmbH Rechte, an denen Benutzungsrechte des Auftraggebers entstanden sind, aufzugeben, so wird sie den Auftraggeber unverzüglich über diese Absicht schriftlich informieren. Auf dessen schriftliches Verlangen hin können dem Auftraggeber durch besondere schriftliche Vereinbarung jene Rechte zu angemessenen Konditionen übertragen werden. Der A.N. Solutions GmbH verbleibt in jedem Fall ein unentgeltliches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an sämtlichen Schutz- und Urheberrechten sowie am diesbezüglichen „Know-how“ für eigene Zwecke.

9. Eigentumsvorbehalt

  • Erst mit vollständiger Zahlung der vertraglichen Vergütung erhält der Auftraggeber das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an dem Vertragsgegenstand. Bis dahin verbleiben Eigentum und Nutzungsrecht in entsprechender Anwendung des § 449 BGB bei der A.N. Solutions GmbH und dürfen weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
  • Dem Auftraggeber wird indes gestattet, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Insofern verpflichtet sich der Auftraggeber, alle aus der Veräußerung bzw. der Gewährung von Nutzungsrechten entstehenden Forderungen bereits im Voraus an die A.N. Solutions GmbH abzutreten.

10. Haftung und Gewährleistung

  • Nach dem Stand der Technik ist es im Allgemeinen nicht möglich, sämtliche Fehler bzw. Abweichungen an Produkten, Systemen und Entwicklungen in der Informations- und Telekommunikationstechnik unter allen Anwendungsbedingungen festzustellen. Im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung verpflichtet sich die A.N. Solutions GmbH zur Beachtung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bei der ordnungsgemäßen Abwicklung und Dokumentation der vertraglich vereinbarten Leistung.
  • Eine darüberhinausgehende Verpflichtung dahingehend, dass sämtliche Produkt- bzw. Systemfehler und -abweichungen erkannt und dokumentiert sowie bei der Auftragsdurchführung entsprechend berücksichtigt werden konnten, wird von der A.N. Solutions GmbH ausdrücklich nicht übernommen.
  • Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferdatum, sofern keine anderslautenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder diese bei Endverbrauchern nach den gesetzlichen Regelungen davon abweichend sind.
  • Die Gewährleistung schließt keine Schäden ein, die durch übliche Abnutzung, Glasbruch, nicht sachgemäße Nutzung/Installation/Behandlung oder Veränderungen/Reparaturen des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber oder einen Dritten entstanden sind.
  • Der Auftraggeber muss eventuelle Ansprüche innerhalb von 28 Tagen nach Empfang der Ware oder der Erfüllung geltend machen. Ansprüche müssen mit entsprechenden Beweisen wie Qualitätsdokumenten, Testreports, Rechnungen etc. belegt werden.
  • Die Garantie deckt ausschließlich Reparaturen oder den Austausch der relevanten Teile zum frühstmöglichen Zeitpunkt ab. Die A.N. Solutions GmbH behält sich das Recht vor, über die Rechtmäßigkeit der Garantieansprüche zu entscheiden.
  • Ansprüche auf Rückerstattung des teilweisen oder vollständigen Kaufpreises sind ausgeschlossen. Defekte und ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der A.N. Solutions GmbH über.
  • Die Versandkosten für die Ersatzteile werden vom Kunden getragen. Alle weitergehenden Ansprüche aus Lieferdefekten, die über die vorgenannten hinausgehen sind hiermit explizit ausgeschlossen.

11. Haftungsbeschränkungen

  • Soweit nicht in den nachfolgenden Regelungen etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftbarkeit für alle indirekten Schäden, Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
  • Der Auftragnehmer haftet für Schäden allein nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der A.N. Solutions GmbH beruhen. Sofern dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden begrenzt.
  • Der Auftragnehmer haftet für Schäden allein nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  • Die A.N. Solutions GmbH haftet für Schäden allein nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Rückgabe-Regelungen („RMA Ablauf“)

  • Der A.N. Solutions GmbH sind alle Kunden wertvoll. Es gibt daher unter Berücksichtigung der Vereinbarungen unter Ziffer 10 strenge Grundsätze zur Rückgabe, um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Im Falle nachweislich fehlerhafter oder beschädigter Waren kontaktieren Sie bitte unsere Service-Abteilung mittels Telefax oder E-Mail.
  • Bitte informieren Sie uns ausführlich und Sie werden nach eingehender Prüfung und Bewertung seitens der A.N. Solutions GmbH für Ihren Vorgang eine RMA-Nummer erhalten. Bitte senden Sie danach die fehlerhafte oder beschädigte Ware nur mit unserem vorherigen, schriftlichen Einverständnis und auf Ihre Kosten an uns zurück.
  • Wir werden alle Geräte zu Testzwecken annehmen, solange sie frei von chemischen, biologischen und radioaktiven Materialien sind oder zertifiziert dekontaminiert bzw. desinfiziert sind.
  • Bitte geben Sie die Produkte zusammen mit einer Kopie der Rechnung sowie einer detaillierten, schriftlichen Fehlerbeschreibung an uns zurück und achten Sie die Verwendung einer korrekten und transportsicheren Verpackung.
  • Sollte sich im Verlauf der RMA Bearbeitung herausstellen, dass Fehler und Schädigungen infolge unsachgemäßen Umgangs des Kunden verursacht wurden, so werden dem Kunden alle Aufwendungen im Zuge der Fehleranalyse voll umfänglich in Rechnung gestellt.

13. Ergänzende Rücktrittsrechte

  • Unabhängig vom gesetzlichen Rücktrittsrecht, gibt es folgende besondere Rücktrittsrechte für die Vertragsparteien:
    • Erbringt der Auftraggeber nicht die erforderlichen Mitwirkungshandlungen oder sind die vom Auftraggeber übermittelten Angaben lückenhaft, ungeeignet oder unvollständig, so ist die A.N. Solutions GmbH nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachholung der entsprechenden Mitwirkungshandlungen und Informationspflichten zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt. Gleichsam ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Mitwirkungs- oder Informationspflichtverletzungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers einen zusätzlichen, in der vertraglich vereinbarten Auftragskalkulation nicht enthaltenen Arbeitsaufwand erfordern und die A.N. Solutions GmbH dem Auftraggeber fruchtlos eine angemessene Frist zur Übernahme der Mehrkosten gesetzt hat. Kosten und Schäden, die der A.N. Solutions GmbH aus der fristlosen Kündigung entstehen, hat der Auftraggeber vollumfänglich zu erstatten.
    • Ansonsten steht beiden Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht unter Wahrung einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu, sofern nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Auftragsannahme keine wesentlichen Arbeitsfortschritte erzielt wurden und selbige auch nicht zu erwarten sind. Nach erfolgter, wirksamer Kündigung stellt die A.N. Solutions GmbH das bis dahin erzielte Arbeitsergebnis dem Auftraggeber zur Verfügung. Dieser ist verpflichtet, der A.N. Solutions GmbH die ihr bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zustehende (Teil-)Vergütung zu leisten.

14. Vertraulichkeit

  • Im Interesse eines freimütigen Gedankenaustausches zwischen den Vertragspartnern werden Auftragnehmer und Auftraggeber alle aufgrund eines Vertrages oder vorvertraglicher Verhandlungen bekanntwerdenden Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen und Geschäftsvorgänge des jeweils anderen Vertragspartners gegenüber Dritten vertraulich behandeln.
  • Die wechselseitige Verpflichtung der Vertragspartner zur vertraulichen Behandlung derartiger Informationen besteht sowohl während der Laufzeit der vertraglichen Beziehungen als auch darüber hinaus nachvertraglich für eine Frist von drei (3) Jahren, soweit es keine gesonderten, anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen gibt.
  • Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, welche den Parteien bereits bekannt waren, insbesondere ohne Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Vertraulichkeitspflichten öffentlich bekannt waren oder den Parteien von einem hierzu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sind.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der A.N. Solutions GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz der A.N. Solutions GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Für mehrsprachige Bereitstellung dieser AGBs ist im Zweifelsfall immer die in deutscher Sprache verfasste Originalversion zu verwenden.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich nicht außergerichtlich beilegen lassen, ist das Amtsgericht oder Landgericht Dresden am Firmensitz von A.N. Solutions GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde.

16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Ganzen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, eine neue, rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, sofern sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 24. September 2021

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